Koblenz-City
Schloss-Str. 51
56068 Koblenz
Koblenz-Karthause
56075 Koblenz
ab 03/2025
0261 92 17 91 72
Praxiszeiten
Mo - Fr: 08:00 - 18:00
Telefonzeiten
Mo - Fr: 09:00 - 12:00
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Die Ziele jeder Ernährungsberatung sind die Verbesserung und Stabilisierung der Lebensqualität sowie die Stärkung von Motivation und Eigenkompetenz.
Durch Kontaktaufnahme (telefonisch oder per E-Mail) kann ich mir einen Eindruck über Ihre Ziele und Ihre persönliche Situation verschaffen.
In vielen Fällen ist es notwendig, vor der ersten Beratung ein Ernährungs- bzw. Beschwerdeprotokoll zu führen. Einen Vordruck und eine Anleitung dazu erhalten Sie bei der Terminvereinbarung.
Dauer 60 – 90 min
Dauer 30 – 60 min
weiterhin:
– Einkaufstraining
– Hausbesuche
– EDV-basierte Ernährungsprotokollanalyse
– (Kosten für ein 7 Tage-Ernährungsprotokoll 90,00 €)
Dauer 30 – 60 min
“Der Weg zur Gesundheit führt durch die Küche, nicht durch die Apotheke.”
Sebastian Kneipp
Eine Ernährungsberatung kann sich z.B. an spezielle Berufs- und Altersgruppen richten:
oder ist sinnvoll in besonderen Situationen wie z. B.
Die Dauer und Anzahl der Gespräche richten sich dabei nach Ihren individuellen Bedürfnissen.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen anteilig die Kosten für eine individuelle Ernährungsberatung (meist 3-5 Termine). Fragen Sie hierzu bei Ihrem Kostenträger nach. Eine ärztliche Verordnung wird in diesem Fall nicht benötigt.
Gerne erstelle ich Ihnen einen Kostenvoranschlag über den sinnvollen Umfang der Beratungsleistungen.
Hier richtet sich die Beratung an Menschen mit einer Erkrankung, die durch eine Ernährungsumstellung positiv beeinflusst werden kann.
Für diese Beratungsform ist eine ärztliche Verordnung notwendig. Die Ernährungsberatung orientiert sich an den individuellen Bedürfnissen und Wünschen des/der Klienten/in und ist damit eine wichtige Ergänzung der ärztlichen Therapie.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen anteilig die Kosten für eine ärztlich verordnete Ernährungstherapie.
Es ist erforderlich, sich vor Beginn der Ernährungstherapie eine Bestätigung über die Kostenerstattung bei der Krankenkasse einzuholen.